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Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
66 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648 und A 5 sowie auf der B 40 einzuführen. Dies soll die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren und deren Gesundheit schützen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten mit dem Ziel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648 und A 5 sowie auf der B 40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger, zumindest in den Nachtstunden, zu reduzieren. Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen, ermöglicht.

Begründung

Die Autobahnen A 66, A 648 und A 5 sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile und laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen, zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet wird, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2023OFOF 844/6Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4374Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen
    Direktanregung
  3. 8. April 2024STST 647Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenStellungnahme
  4. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 2034Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 34 · 26.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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