Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h in den Nachtstunden auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648, A5 und B40 einzuführen, um die Lärmbelästigung der Anwohner zu reduzieren. Dies soll durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen überwacht werden, um die Effektivität der Maßnahme zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, mit dem Ziel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22 bis 7 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648, A5 und B40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürger*innen, zumindest in den Nachtstunden zu reduzieren.
Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen ermöglicht.
Begründung
Die Autobahnen A 66, A 648 und A5, sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile, laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung zahlreicher Bürger*innen, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet werden, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2023Sie sind hierOFOF 844/6Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4374Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenDirektanregung
- 8. April 2024STST 647Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenStellungnahme
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 2034Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU