Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4360 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 05.06.2015
Betreff: Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße Vor einigen Wochen fand ein Ortstermin statt, in dessen Folge Maßnahmen beschlossen wurden . Als Übergangslösung wurden Beton-Poller aufgestellt, bevor später Baumscheiben erweitert werden sollen. Wegen der Enge im Kurvenbereich bleibt jedoch die Andienung durch Versorgungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr, Müllabfuhr) nach wie vor kritisch. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Bereich des Bürgersteigs vor dem Haus Wilhelm-Busch-Straße 32 auf der Länge von eineinhalb Pkw-Abstellplätzen, eventuell mit rot-weiß markierten Pollern, wie sie bereits im vorderen Straßenbereich installiert sind, abgepollert werden kann; 2. ob auch die Fahrbahn vor dem Haus Raabestraße 29 (Kurvenbereich) trotz eines ablehnenden Bescheides von Stadtrat Stefan Majer vom Mai 2015 an einen Anwohner so abgepollert werden kann, dass dort ein Parken nicht möglich ist.
Begründung: Das Parken vor dem Haus Wilhelm-Busch-Straße 32 erfolgt auf dem Bürgersteig auf gepflasterten Verbundsteinen und ist deshalb ohnehin nicht zulässig. Ansonsten ergibt sich die weitere Begründung aus der Situationsschilderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2015OFOF 954/9Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung dieser Straße mit der RaabestraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Juli 2015Sie sind hierOMOM 4360Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der RaabestraßeDirektanregung
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1656Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der RaabestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.