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Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen Teil des Festplatzes

Vorlagentyp: OM
39 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Begründung

Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen Teil des Festplatzes Vorgang: OM 3857/10 OBR 15; ST 426/10 In der Stellungnahme ST 426/10 lehnt das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Beleuchtung des Fußweges, ausgehend aus dem Wohnbereich "Dorflinde", entlang des Festplatzes und des katholischen Kindergartens bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, ab. Die Begründungen, auf die sich diese Ablehnung beziehen, sind jedoch insgesamt unzutreffend beziehungsweise unrealistisch. - Der Fußweg ist nur innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" ein Privatweg. Im angesprochenen Bereich ist es ein öffentlicher Weg. - Der angesprochene Umweg entlang der Deuil-La-Barre-Straße müsste bereits innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" über den dortigen zweiten Privatweg erfolgen (oder enden), wenn er nicht über den öffentlichen oder privaten Teil des Park- beziehungsweise Festplatzes erfolgen soll. (Beide Teile sind ebenfalls nicht beleuchtet und wegen des dortigen KFZ-Parkverkehrs gefährlicher als ausgewiesene Fußwege - besonders für Kinder, Behinderte und ältere Menschen -). Dies ist auch bei Dunkelheit unrealistisch. - Ca. 75 Meter Umweg sind bei einer normalen - nicht beleuchteten - Wegelänge von etwa 40 bis 45 Meter nicht als gering anzusehen. Dieser Umweg wird (falls überhaupt wahrgenommen) nicht angenommen. - Der angesprochene öffentliche Fußweg besitzt keine Treppenstufen, ist durchgängig ohne Umweg und auch für Behinderte sowie Personen mit Kinderwagen nutzbar. - Sämtliche angeführten Gründe, die zur Ablehnung der Beleuchtung führen, sind unzutreffend oder unrealistisch.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2010, OM 4351 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 03.06.2010

Betreff: Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen Teil des Festplatzes Vorgang: OM 3857/10 OBR 15; ST 426/10 In der Stellungnahme ST 426/10 lehnt das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Beleuchtung des Fußweges, ausgehend aus dem Wohnbereich "Dorflinde", entlang des Festplatzes und des katholischen Kindergartens bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, ab. Die Begründungen, auf die sich diese Ablehnung beziehen, sind jedoch insgesamt unzutreffend beziehungsweise unrealistisch. - Der Fußweg ist nur innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" ein Privatweg. Im angesprochenen Bereich ist es ein öffentlicher Weg. - Der angesprochene Umweg entlang der Deuil-La-Barre-Straße müsste bereits innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" über den dortigen zweiten Privatweg erfolgen (oder enden), wenn er nicht über den öffentlichen oder privaten Teil des Park- beziehungsweise Festplatzes erfolgen soll. (Beide Teile sind ebenfalls nicht beleuchtet und wegen des dortigen KFZ-Parkverkehrs gefährlicher als ausgewiesene Fußwege - besonders für Kinder, Behinderte und ältere Menschen -). Dies ist auch bei Dunkelheit unrealistisch. - Ca. 75 Meter Umweg sind bei einer normalen - nicht beleuchteten - Wegelänge von etwa 40 bis 45 Meter nicht als gering anzusehen. Dieser Umweg wird (falls überhaupt wahrgenommen) nicht angenommen. - Der angesprochene öffentliche Fußweg besitzt keine Treppenstufen, ist durchgängig ohne Umweg und auch für Behinderte sowie Personen mit Kinderwagen nutzbar. - Sämtliche angeführten Gründe, die zur Ablehnung der Beleuchtung führen, sind unzutreffend oder unrealistisch. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat nochmals dringend gebeten, der Vorlage OM 3857/10 OBR 15 umzusetzen.

Begründung: Der angesprochene Fußweg ist ohne Beleuchtung eine "sehr dunkle Ecke", die zu "Erhellen" ist. Dies ist nicht zuletzt auch aus Präventionsgründen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2009OFOF 314/15Erweiterung der Beleuchtung; Fußweg zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern .Dorflinde. im rückwärtigen nördlichen Teil des FestplatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Januar 2010OMOM 3857Erweiterung der Beleuchtung; Fußweg zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen nördlichen Teil des FestplatzesDirektanregung
  3. 16. März 2010STST 426Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen nördlichen Teil des FestplatzesStellungnahme
  4. 3. Juni 2010OFOF 346/15Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern .Dorflinde. im rückwärtigen Teil des FestplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 18. Juni 2010Sie sind hier
    OMOM 4351Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen Teil des Festplatzes
    Direktanregung
  6. 15. September 2010Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1298Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen Teil des FestplatzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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