Schienenersatzverkehr für A-Linie U 2, U 8 und U 9
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4334 entstanden aus Vorlage: OF 410/12 vom 09.02.2019
Betreff: Schienenersatzverkehr für A-Linie U 2, U 8 und U 9 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Schienenersatzverkehrs die Buslinie 251, die vom Nordwestzentrum über den Riedberg nach Kronberg im Stundentakt fährt, nunmehr im Halbstundentakt unter Beibehaltung der innerstädtischen Tarifzone fahren zu lassen, damit den ÖPNV-Nutzerinnen und -N utzern eine Alternativmöglichkeit zur S-Bahn-Linie S 5 zur Verfügung steht. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Schienenersatzverkehr SEV 2 zusätzlich vom Riedberg bis Heddernheim U-Bahn-Station und weiter stadteinwärts geführt werden kann und umgekehrt.
Begründung: Die Fahrtzeit von der Paul-Apel-Straße über die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" der S 5 bis zur Hauptwache beträgt inklusive Umsteigzeit 37 Minuten und stellt damit eine zeitlich sinnvolle Alternative dar. Auch im Rahmen des Schienenersatzverkehrs ist darauf zu achten, dass möglichst barrierefrei und ohne Zeitverluste durch das Umsteigen die Verbindungen in die Innenstadt gewährleistet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2019OFOF 410/12Schienenersatzverkehr für A-Linie U 2, U 8 und U 9Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4334Schienenersatzverkehr für A-Linie U 2, U 8 und U 9Direktanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 917Schienenersatzverkehr für A-Linie U 2, U 8 und U 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats