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Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Hochtaunuskreis Beratungen zur Entschärfung der Hochwassersituation im unteren Bereich des Urselbaches zu führen. Dies ist notwendig, da nur durch gemeinsame Lösungen aller Gemeinden entlang der Bäche eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

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Anregung

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Hochtaunuskreis Beratungen zu führen, durch die die Hochwassersituation im unteren Bereich des Urselbaches entschärft werden kann. Dabei sind auch alte Planungen von Rückhaltebecken für Wasser in der Nähe der Autobahnbrücke A 5 in den Urselbachauen zu prüfen.

Begründung

Eine Verbesserung der Situation ist nur zu erreichen, wenn alle Gemeinden entlang der Bäche gemeinsame Lösungen anstreben. Nur auf Frankfurter Stadtgebiet ist die Situation nicht zu entschärfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2023OFOF 317/8Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4325Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmen
    Direktanregung
  3. 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2395Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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