Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Hochtaunuskreis Beratungen zur Entschärfung der Hochwassersituation im unteren Bereich des Urselbaches zu führen. Dies ist notwendig, da nur durch gemeinsame Lösungen aller Gemeinden entlang der Bäche eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Hochtaunuskreis Beratungen zu führen, durch die die Hochwassersituation im unteren Bereich des Urselbaches entschärft werden kann. Dabei sind auch alte Planungen von Rückhaltebecken für Wasser in der Nähe der Autobahnbrücke A 5 in den Urselbachauen zu prüfen.
Begründung
Eine Verbesserung der Situation ist nur zu erreichen, wenn alle Gemeinden entlang der Bäche gemeinsame Lösungen anstreben. Nur auf Frankfurter Stadtgebiet ist die Situation nicht zu entschärfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 317/8Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4325Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmenDirektanregung
- 4. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2395Hochwasserschutz gemeinsam mit anderen Gemeinden an den Bachläufen abstimmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats