Brandschutz in der Nordweststadt verbessern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Notfallpläne und Beschilderungen sind ein wesentlicher Teil des Brandschutzes. Diese Hinweise werden jedoch fast ausschließlich in deutscher Sprache angebracht (bspw. "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"). Die Bewohnerstruktur der Nordweststadt besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Nationalitäten und Muttersprachen. Nicht immer kann aus rechtssicherem Amtsdeutsch das tatsächlich Notwendige herausgelesen werden. Besonders in einer Notsituation kann dies zu unnötigen Missverständnissen führen. Hinweisschilder und Brandschutzinformationen in vertrauterer Sprache können helfen, im Ernstfall Risiken zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 950 Aktenzeichen: 37 0
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4325
entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 04.10.2018
Betreff: Brandschutz in der Nordweststadt verbessern
Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Immobiliengesellschaften der Nordweststadt, den Brandschutz dahin gehend zu verbessern, dass Notfallpläne und Beschilderungen zusätzlich in den vorherrschenden Sprachen der Bewohnerschaft zur Verfügung gestellt und wo erforderlich angebracht werden. Broschüren zum Thema Brandschutz in unterschiedlichen Sprachen können eine sinnvolle Ergänzung hierzu sein.
Begründung:
Notfallpläne und Beschilderungen sind ein wesentlicher Teil des Brandschutzes. Diese Hinweise werden jedoch fast ausschließlich in deutscher Sprache angebracht (bspw. "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"). Die Bewohnerstruktur der Nordweststadt besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Nationalitäten und Muttersprachen. Nicht immer kann aus rechtssicherem Amtsdeutsch das tatsächlich Notwendige herausgelesen werden. Besonders in einer Notsituation kann dies zu unnötigen Missverständnissen führen. Hinweisschilder und Brandschutzinformationen in vertrauterer Sprache können helfen, im Ernstfall Risiken zu minimieren.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2018OFOF 353/8Brandschutz in der Nordweststadt verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4325Brandschutz in der Nordweststadt verbessernDirektanregung
- 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 950Brandschutz in der Nordweststadt verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats