Biberdämme im Städtischen Forst Oberursel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Biberdämme im Städtischen Forst Oberursel zu errichten, um Regenwasser zurückzuhalten und Überschwemmungen in Siedlungsgebieten zu vermeiden. Dies soll zur Grundwasserneubildung beitragen und die bestehenden Waldwege schützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Dämme des Urselbaches und des Schellbaches im Bereich des Städtischen Forsts Oberursel mit sogenannten Biberdämmen zu versehen, damit nur eine bestimmte Menge an Wasser ablaufen kann und mehr Wasser zurückgehalten wird. Die Wasserabläufe der Forstwege sind mit Ableitungen in den Wald zu versehen, damit das anfallende Wasser im Wald verbleibt. Dies kann unter anderem durch Querrillen zur Ableitung des Wassers auf Wegen und Forststraßen geschehen, durch Gräben, die sich in den Wald verzweigen, oder durch Sickermulden zur Zwischenspeicherung von Wasser.
Begründung
Das Regenwasser soll im Falle eines Starkregenereignisses möglichst im Wald verbleiben und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. Dies schützt Siedlungsgebiete vor Überschwemmungen. Dabei soll das Wasser nicht über den Wald in die Kanalisation geleitet werden. Wasser, dass auf Feldwegen entlang ins Tal fließt, führt zudem zur Unterspülung bestehender Waldwege.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 316/8Biberdämme im Städtischen Forst OberurselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4324Biberdämme im Städtischen Forst OberurselDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2037Biberdämme im Städtischen Forst OberurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats