Biberdämme im Städtischen Forst Oberursel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Biberdämme im Städtischen Forst Oberursel zu errichten, um Regenwasser zurückzuhalten und Überschwemmungen in Siedlungsgebieten zu verhindern. Dies soll zur Grundwasserneubildung beitragen und die Wasserabläufe im Wald optimieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
den Magistrat aufzufordern, die Dämme des Ursel- und Schellbaches im Bereich des Städtischen Forst Oberursel mit sogenannten Biberdämmen zu versehen, damit nur eine bestimmte Menge an Wasser ablaufen kann und ein mehr an Wasser zurückgehalten wird. Die Wasserabläufe der Forstwege sind mit Ableitungen in den Wald zu versehen, damit das anfallende Wasser im Wald verbleibt. Dies kann unter anderem durch Querrillen zur Ableitung des Wassers auf Wegen und Forststraßen geschehen, durch Gräben, die sich in den Wald verzweigen oder durch Sickermulden zur Zwischenspeicherung von Wasser.
Begründung
Das Regenwasser soll im Falle eines Starkregenereignisses möglichst im Wald verbleiben und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. Dies schützt Siedlungsgebiete vor Überschwemmungen. Dabei soll das Wasser nicht über den Wald in die Kanalisation geleitet werden. Wasser, dass auf Feldwegen entlang ins Tal fließt, führt zudem zur Unterspülung bestehender Waldwege.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023Sie sind hierOFOF 316/8Biberdämme im Städtischen Forst OberurselOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juli 2023OMOM 4324Biberdämme im Städtischen Forst OberurselDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2037Biberdämme im Städtischen Forst OberurselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)