Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße durchsetzen
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Felix-Dahn-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Felix-Dahn-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 430 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 07.09.2011
Betreff: Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße durchsetzen Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Felix-Dahn-Straße ausgewiesene Halteverbot/Parkverbot durchzusetzen.
Begründung: Das Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße wird von den Autofahrern nicht beachtet. Da es sich hier um eine Einbahnstraße handelt, wird so der Durchgangsverkehr massiv behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2011OFOF 139/9Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße durchsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2011Sie sind hierOMOM 430Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße durchsetzenDirektanregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1365Halteverbot in der Felix-Dahn-Straße durchsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats