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Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeiden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Flutlichtanlagen bei städtischen Sportanlagen im Ortsbezirk 5 nur bei Bedarf einzuschalten, um Stromverschwendung zu vermeiden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Energieknappheit wichtig.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei (städtischen) Sportanlagen im Freien im Ortsbezirk 5 die Flutlichtanlagen nur bei Bedarf eingeschaltet werden.

Begründung

Sportlerinnen und Sportler berichten, dass sie beobachtet haben, dass Sportstätten auch nach dem Spielbetrieb teilweise weiterhin beleuchtet sind. Manchmal sogar während der ganzen Nacht. Auch kommt es vor, dass schon am Nachmittag die Flutlichtanlage eingeschaltet ist, obwohl es noch hell ist. Insbesondere wegen der Energieknappheit ist dies nicht akzeptabel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2023OFOF 860/5Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeidenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4305Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeiden
    Direktanregung
  3. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2159Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeidenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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