Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeiden
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Vermeidung von Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vorgeschlagen. Die Vereine werden aufgefordert, die Flutlichtanlagen nur bei Bedarf zu nutzen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und nachhaltiger mit Ressourcen umzugehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Sportamt hat alle Vereine mit Sportanlagen in Vereinsbetreuung bzw. im Eigentum mit Rundschreiben darauf hingewiesen, sparsam mit den Flutlichtanlagen umzugehen und diese nur soweit wie nötig einzuschalten.
Auf den städtisch betreuten Anlagen wird die Flutlichtanlage durch städtisches Personal bedient und nach Ende des Spiel- und Trainingsbetriebs ausgeschaltet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2023OFOF 860/5Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeidenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juli 2023OMOM 4305Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeidenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2159Stromverschwendung durch Flutlichtanlagen vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab