Fußgängersteg an der Deutschherrenbrücke
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4299 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 09.06.2015
Betreff: Fußgängersteg an der Deutschherrenbrücke Vorgang: M 61/15 Der Magistrat wird gebeten, bei der vorgesehenen Instandsetzung des Fußgängersteiges an der Deutschherrenbrücke folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Der Fußgängersteig bildet die östliche Mainüberquerung des Frankfurter Grüngürtels, er wird von Fußgängern und Radfahrern genutzt.
- Sollte die Führung des Grüngürtels hier verbleiben, so ist auf die Nutzung durch den Radverkehr zu achten. Da der Grüngürtel nördlich der Brücke auf einem nicht mehr benötigten Bahngleis über die Hanauer Landstraße geführt werden soll, wäre eine Fortführung bis auf die Deutschherrenbrücke sicherlich eine elegante Lösung, um ausladende Rampen zu vermeiden. Begründung: Seit dem Jahre 2001 bemüht sich der Ortsbeirat sich um den Lückenschluss des Grüngürtels. Die Planungen hierfür sind stückweise vorhanden, selbst eine Teilumsetzung ist bislang aus verschiedenen Gründen jedoch nicht erfolgt. Bei der Instandsetzung des Weges über den Main auf der Deutschherrenbrücke wäre es eine Art Schildbürgerstreich, wenn der Lückenschluss des Grüngürtels hierbei nicht berücksichtigt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2015OFOF 494/4Fußgängersteg an der DeutschherrenbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Juni 2015Sie sind hierOMOM 4299Fußgängersteg an der DeutschherrenbrückeDirektanregung
- 19. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1524Fußgängersteg an der DeutschherrenbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats