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Unisex-Toiletten am Südbahnhof für Frauen sicher gestalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
62 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Unisex-Toiletten am Südbahnhof für Frauen sicher zu gestalten, da die aktuelle Planung das Sicherheitsbedürfnis von Frauen nicht respektiert. Es wird gefordert, dass der Zugang zu den Toiletten im vorderen Bereich liegt, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Unisex-Toiletten am Südbahnhof für Frauen sicher zu gestalten. Die jetzige Planung muss dafür modifiziert werden. Der Zugang zu den Unisex-Toilettenkabinen darf nicht im hinteren Bereich liegen, der von der Bahnhofshalle und für das dort anwesende Sicherheitspersonal nicht einsehbar ist. Die Unisex-Toiletten müssen im vorderen Bereich liegen, damit soziale Kontrolle sichergestellt und Wachpersonal erreichbar ist. Die nur für Männer nutzbaren Stehtoiletten können im hinteren Bereich liegen.

Begründung

Die bei der letzten Ortsbeiratssitzung im März vom Dezernat vorgestellte Planung respektiert das Sicherheitsbedürfnis von Frauen nicht. Die Unisex-Toiletten sollen gemäß dieser Planung uneinsehbar im hinteren Bereich liegen. Damit entstehen für Frauen gefährliche Situationen. Die so geplanten Unisex-Toiletten können von Frauen nur unter Gefahr - oder nicht - genutzt werden. Die Stadt muss der Sicherheit von Frauen in öffentlichen Räumen mehr Aufmerksamkeit widmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2023OFOF 776/5Unisextoiletten am Südbahnhof für Frauen sicher gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4281UnisexToiletten am Südbahnhof für Frauen sicher gestalten
    Direktanregung
  3. 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1289Unisex-Toiletten am Südbahnhof für Frauen sicher gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

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