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Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 16
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 16 schlägt vor, die Möglichkeit der Einführung adaptiver Straßenbeleuchtung in Bergen-Enkheim zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, Energie zu sparen und Lichtverschmutzung zu reduzieren, insbesondere in wenig genutzten Straßen während der Nacht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk 16 der Einsatz von adaptiver Straßenbeleuchtung sinnvoll möglich ist und gegebenenfalls über bereits bestehende Pläne zu berichten.

Begründung

Aufgrund seiner Lage am Rand von Frankfurt gibt es in Bergen-Enkheim viele Straßen, die nachts, insbesondere zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr, kaum genutzt werden. Trotzdem brennen die Straßenlaternen durchgängig, was zu einer unnötigen Energieverschwendung und erhöhten Lichtverschmutzung führt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2023OFOF 194/16Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4254Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-Enkheim
    Direktanregung
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2232Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-EnkheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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