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Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main hat die Einführung adaptiver Straßenbeleuchtung in Bergen-Enkheim geprüft, jedoch entschieden, dass dies derzeit nicht vorgesehen ist. Der Fokus liegt auf der Wirtschaftlichkeit und der Energieeinsparung, wobei die bestehenden Systeme bereits im leistungsreduzierten Betrieb laufen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main prüft ständig den Einsatz adaptiver Beleuchtungssteuerungen und betreibt schon entsprechende Anlagen. In Bergen-Enkheim ist dies bislang nicht der Fall.

Aktuell laufen die lichttechnischen Anlagen im Stadtgebiet allerdings direkt nach dem Einschalten im leistungsreduzierten Betrieb. Dadurch wird der Energieverbrauch bereits deutlich reduziert. In diesem Zuge gilt es immer auch, zwischen Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung zu unterscheiden. Nicht immer ist eine intelligente Lichtsteuerung kostengünstiger, als die Beleuchtungsanlage um 50 Prozent in der Leistung zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund ist eine adaptive Steuerung in Bergen-Enkheim und vielen anderen Orten im Stadtgebiet derzeit nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2023OFOF 194/16Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Juli 2023OMOM 4254Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-EnkheimDirektanregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2232Adaptive Straßenbeleuchtung für Bergen-Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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