S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!
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Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4227 entstanden aus Vorlage: OF 605/9 vom 14.02.2019
Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Vorgang: M 140/11 Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen.
Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige Hundert Meter von der Stadtbahnendhaltestelle "Ginnheim" entfernt ist, zu benutzen. Die Magistratsvorlage vom 01.08.2011, M 140, sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof "Ginnheim" vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahn-Station auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2019OFOF 605/9S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4227S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Direktanregung
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1080S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats