S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1080
Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Die direkte barrierefreie Anbindung der neuen S-Bahn-Station "Ginnheim" an die U-Bahn-Haltestelle "Niddapark" wurde im Zuge der Variantenuntersuchungen geprüft. Der vorhandene Steg an der Rosa-Luxemburg-Straße kommt aus statischen und baulichen Gründen nicht in Betracht. Der Eingriff in das bestehende Brückenbauwerk wäre - wenn überhaupt - nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. Daher wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Eine fußläufige barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" erfordert - wie oben beschrieben - einen ebenso unverhältnismäßig großen Eingriff in das bestehende Brückenbauwerk und ist daher nicht umsetzbar. Die neue S-Bahn-Station "Ginnheim" kann jedoch bequem und barrierefrei erreicht werden, indem von der U-Bahn Endhaltestelle "Ginnheim" zur Station "Niddapark" gefahren wird. Von dort ist die S-Bahn-Station "Ginnheim" über eine Aufzugsanlage zu erreichen. Genauso kann die Gegenrichtung angedient werden. Eine direkte fußläufige Anbindung ist leider barrierefrei nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2019OFOF 605/9S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2019OMOM 4227S-Bahnhof „Ginnheim“ mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Direktanregung
- 3. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1080S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab