Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Eignung von Litfaßsäulen im Ortsbezirk 1 für eine Begrünung zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, die begrünte Flächen im Stadtteil zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Litfaßsäulen im Ortsbezirk 1 sich zur Begrünung/ Bepflanzung eignen und unter welchen Bedingungen dies zügig umgesetzt werden kann.
Begründung
Laut Magistrat eignet sich zur Begrünung von Litfaßsäulen generell die Frankfurter Haube (Dachbegrünung). In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube bestückt. Da im Ortsbezirk 1 auch in den Stadtteilen an vielen Stellen wenig Begrünung vorherrscht, wäre dies eine gute Möglichkeit, um mehr begrünte Flächen zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2023OFOF 938/1Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4222Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Direktanregung
- 22. September 2023STST 1931Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 15. Februar 2024OFOF 1161/1Mehr begrünte Litfaßsäulen für die Innenstadt und das BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5220Mehr begrünte Litfaßsäulen für die Innenstadt und das BahnhofsviertelDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1194Mehr begrünte Litfaßsäulen für die Innenstadt und das BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats