Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Berichterstattung über die Eignung von Litfaßsäulen im Ortsbezirk 1 zur Begrünung. Dies soll zur Schaffung von mehr begrünter Fläche beitragen, insbesondere in Stadtteilen mit wenig Begrünung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Litfaßsäulen im Ortsbezirk 1 sich zur Begrünung / Bepflanzung eignen und unter welchen Bedingungen dies zügig umgesetzt werden kann.
Begründung
Laut Magistrat eignet sich zur Begrünung von Litfaßsäulen generell die Frankfurter Haube (Dachbegrünung). In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube bestückt. Da im Ortsbezirk 1 auch in den Stadtteilen an vielen Stellen wenig Begrünung vorherrscht, wäre dies eine gute Möglichkeit, um mehr begrünte Flächen zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juni 2023Sie sind hierOFOF 938/1Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023OMOM 4222Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Direktanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1931Begrünte Litfaßsäulen (Dachbegrünung) für den Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 15. Februar 2024OFOF 1161/1Mehr begrünte Litfaßsäulen für die Innenstadt und das BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5220Mehr begrünte Litfaßsäulen für die Innenstadt und das BahnhofsviertelDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei