Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße
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Woogstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Piktogramm „30 km/h“ auf der Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stoppschild an der Einmündung Auf der Schloßhecke / Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Woogstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4214 entstanden aus Vorlage: OF 924/9 vom 17.05.2015
Betreff: Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, vor einer Imprägnierung der Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße mit dem Künstler zu sprechen, Alternativen zu prüfen und gegebenenfalls dem Künstler die Pflege zu übertragen.
Begründung: Graffiti-Kunstwerke dieser Art bedürfen einer besonderen Pflege. Der Künstler der fertiggestellten Kunstwerke verfügt über das notwendige Know-how. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2015OFOF 924/9Graffiti-Kunstwerk in der WoogstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4214Graffiti-Kunstwerke in der WoogstraßeDirektanregung
- 20. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1043Graffiti-Kunstwerke in der WoogstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats