Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 entstanden aus Vorlage: OF 443/11 vom 28.04.2010
Betreff: Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler Landstraße Die Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße (in Höhe Haus Nr. 174) eine Fußgängerbedarfsampel einzurichten.
Begründung: Diese Stelle ist ein Fußgängerknotenpunkt, der häufig benutzt wird für a) die Bushaltestelle der Linie 43, b) den Fußweg nach Seckbach auf dem ehemaligen Gleisbett und c) den Fußweg hoch zur Kirchgasse oder zum Spielplatz. Kinder, ältere oder gehbehinderte Menschen sind an dieser Stelle nicht in der Lage, die stark befahrene Vilbeler Landstraße, besonders in der "Rush-Our", zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2010OFOF 443/11Fußgänger-Bedarfsampel in der Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Mai 2010Sie sind hierOMOM 4212Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler LandstraßeDirektanregung
- 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1128Fußgängerbedarfsampel in der Vilbeler LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats