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Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 418 entstanden aus Vorlage: OF 91/10 vom 15.08.2016

Betreff: Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden am Bodenbelag der Gehwege in den Grünflächen in Richtung Gundelandstraße/Gravensteiner-Platz auf Höhe Am Lausberg, An den Drei Hohen und Boskoopstraße schnellstmöglich behoben werden und die Wege wieder instand gesetzt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der in diesen Bereichen verbaute Bodenbelag hinsichtlich eventuell vorhandener Baumängel überprüft wird.

Begründung: Der Bodenbelag auf den Gehwegen in den genannten Bereichen ist nach den starken Regenfällen in den letzten Monaten stellenweise stark ausgespült worden. Der Hauptweg parallel zur Boskoopstraße in Richtung An den Drei Hohen und Am Lausberg ist abschüssig und unbeleuchtet. Wie auf den Fotos ersichtlich, sind auf den Gehwegen zahlreiche nicht unerhebliche Furchen von fünf bis acht Zentimeter Tiefe und mehreren Metern Länge entstanden. Diese Schäden erstrecken sich auf den gesamten Bereich der Gehwege in diesem Bereich, ebenfalls auf den Weg innerhalb des Spielplatzes. Für Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder sowie für ältere Personen stellen die entstandenen Schäden eine potenzielle Gefahr und damit ein vermeidbares Unfallrisiko dar. Fußgänger könnten wegen der beachtlichen Tiefe und Länge der schadhaften Stellen dort umknicken oder stolpern, Radfahrer könnten schwer stürzen. Der vor allem im Kreuzungsbereich zu den Seitenwegen gesammelte, ausgespülte Rollsplitt birgt ein weiteres zu berücksichtigendes Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer (Rutsch- und Stolpergefahr). Der ausgespülte Splitt gelangt mit dem Regenwasser natürlich auch in die Abwasserkanäle, was zu zusätzlichen Problemen führen kann. Das Ausmaß der Schäden an den Gehwegen als bloße Folge starker Regenfälle zu begründen, scheint fraglich, deshalb wird um eine generelle Überprüfung des Bodenbelags auf mögliche vorhandene Baumängel gebeten.

Anlage: Google Earth Übersicht und Bilder im Bereich der Gehwege vom 27.07.2016

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2016OFOF 91/10Schäden an den Gehwegen im Bereich Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße/Prüfung auf mögliche BaumängelOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    OMOM 418Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoopstraße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche Baumängel
    Direktanregung
  3. 25. November 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1628Schäden an den Gehwegen im Bereich der Grünflächen Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoop-straße und Gundelandstraße und Prüfung auf mögliche BaumängelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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