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Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162 entstanden aus Vorlage: OF 806/1 vom 01.01.2019

Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund um die Litfaßsäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser Schloßborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner Straße sich zu einem Dreieck verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich über den Gehweg aus, macht diesen unpassierbar und wird über die Straße verteilt. Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat werden hier von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die Müllhalde. Nach Abholung durch die FES dauert es in der Regel weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus dem näheren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Straße Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden:

  1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für ihre Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild abgestellt wird.
  2. Zudem wird die ABG aufgefordert, auf ihrem Grundstück für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und den Müll dann regelmäßig abholen zu lassen.
  3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert wird.
  4. Es wird geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, sodass die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen integriert wird. Eventuell kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden. Begründung: Nur Abholen genügt nicht, es muss dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfaßsäule schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis - der Platz wird inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2019OFOF 806/1Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im GallusOrtsbeiratsantrag · U.B.
  2. 22. Januar 2019Sie sind hier
    OMOM 4162Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
    Direktanregung
  3. 12. April 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 696Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im GallusStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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