Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße
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Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4159 entstanden aus Vorlage: OF 1342/6 vom 27.04.2015
Betreff: Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße Vorgang: ST 1590/14 Der Magistrat wird gebeten, vor der neuen Kindertagesstätte in der Windthorststraße die Geschwindigkeit zwischen Felsenbirnenweg und Josef-Fenzl-Straße auf Tempo 30 zu begrenzen und wieder eine Querungshilfe anzubringen.
Begründung: Die Windthorststraße führt durch ein kinderreiches Wohngebiet, dem Lindenviertel. In der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1590, wurde weder die mittlerweile neu eröffnete Kindertagesstätte noch die ausgelagerte KT aus dem Blauglockenweg berücksichtigt. Während der Bauphase befand sich hier eine Querungshilfe, die leider mittlerweile entfernt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2014STST 1590Tempo 30 in der WindthorststraßeStellungnahme
- 27. April 2015OFOF 1342/6Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der WindthorststraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4159Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der WindthorststraßeDirektanregung
- 24. Juli 2015STST 1081Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der WindthorststraßeStellungnahme
- 8. Mai 2016OFOF 39/6Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der WindthorststraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2016OMOM 100Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der WindthorststraßeDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1057Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der WindthorststraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats