Zweite Parketage für den Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4157 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 08.01.2019
Betreff: Zweite Parketage für den Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob es möglich wäre, auf dem Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 eine zweite Parketage einzuziehen, um den für Pendler zur Verfügung stehenden Parkraum zu erweitern; - ob ein solches Parkdeck mit Mitteln aus der Stellplatzablöse finanziert werden könnte.
Begründung: Im Zusammenhang mit drohenden Fahrverboten ist die Stadt gehalten, die Park-and-ride-Parkplätze auszubauen. Dafür stehen allerdings kaum Flächen zur Verfügung. Der Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim ist auch schon vollständig ausgelastet. Jedoch verbleibt über ihm bis zur darüber liegenden Autobahnbrücke noch Platz. Deshalb wäre zu prüfen, ob durch ein innovatives Konzept, etwa eine leichte Stahlkonstruktion, hier noch eine Parketage eingezogen werden könnte, um so den Parkraum zu erweitern. Eine solche Maßnahme sollte sinnvollerweise aus der Stellplatzablöse finanziert werden, weil so der öffentliche Parkraum signifikant erweitert und gleichzeitig ein Anreiz zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geschaffen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2019OFOF 669/10Zweite Parketage für den Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2019Sie sind hierOMOM 4157Zweite Parketage für den Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in PreungesheimDirektanregung
- 3. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 822Zweite Parketage für den Park-and-ride-Parkplatz an der Endhaltestelle der U 5 in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats