Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 411 entstanden aus Vorlage: OF 80/10 vom 15.08.2016
Betreff: Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst, auf jeden Fall noch im Laufe des Herbstes 2016, einen Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim aufstellen.
Begründung: Die Nutzer der Sportanlage, insbesondere der Hallen, brauchen dringend Klarheit, zu welchen Zeiten sie die Sportstätten nutzen können. Die lokalen Vereine müssen ihre ehrenamtlichen Trainer teilweise erst noch gewinnen, weil sie mangels ausreichender räumlicher Kapazitäten gewünschte Angebote im Moment gar nicht machen können. Dies erfordert eine Vorlaufzeit. Da die Sportstätten an sich feststehen, nur noch nicht der genaue Verfügbarkeitszeitpunkt, könnten die Vereine mit ihren Planungen beginnen, sobald sie wissen, welche Zeitfenster ab Eröffnung für sie zur Verfügung stehen werden. Ansonsten werden sie gegebenenfalls nicht unmittelbar in der Lage sein, die dann zur Verfügung stehenden Plätze zu füllen. Dadurch würde erheblicher Druck aus anderen Stadtteilen entstehen, die Sportstätten zu nutzen, was dem Charakter als Bezirkssportanlage widersprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 80/10Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016Sie sind hierOMOM 411Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 127Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats