Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 127
Betreff: Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim Die sorgfältige Erstellung von drei Belegungsplänen für die Innen- und Außensportanlagen im Sportpark Preungesheim erforderte seitens der Sportstättenvergabe über einen notwendigen Zeitraum intensiven Kontakt mit Vereinen, Verbänden und dem Sportkreis Frankfurt. Von Außenstehenden zunächst beurteilte schnelle Lösungen, führen hierbei erfahrungsgemäß nicht zum Ziel, sondern müssen häufig nachgebessert werden. Dies gilt es zu vermeiden. Die Erstellung der Belegungspläne konnte jetzt abgeschlossen werden und die Vereine werden in diesen Tagen schriftlich benachrichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 80/10Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016OMOM 411Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 127Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab