Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
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Hofhausstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hofhausstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen.
Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2015OFOF 321/11Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-MitteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. April 2015Sie sind hierOMOM 4112Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-MitteDirektanregung
- 3. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 966Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-MitteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats