Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit am Parkplatz am Schwimmbad zu verbessern, um die Unfallgefahr zu minimieren. Dies soll durch die Anbringung von Verkehrsspiegeln oder ein Parkverbot für Kleinbusse und Camper auf den Seitenstreifen geschehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Ausfahrten vom Parkplatz am Schwimmbad die Verkehrssicherheit so gestalten zu lassen, dass die Unfallgefahr auf ein Minimum beschränkt wird. Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor der beginnenden Badesaison entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten.
Begründung
Aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen wird beim Verlassen des Parkplatzes mit Kraftfahrzeugen die Sicht erheblich eingeschränkt. Die Fahrzeugführer sind gezwungen, sehr weit in die Leuchte hineinzufahren und gefährden dadurch nicht nur den herankommenden Verkehr, sondern auch sich selbst (siehe Fotos). Um hier Unfälle zu verhindern, ist es angebracht, entweder Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ausfahrten anzubringen oder das Parken/Halten von Kleinbussen und Campern auf den Seitenstreifen zu verbieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 191/16Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)Ortsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4080Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung BergenEnkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)Direktanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1976Verkehrssituation Parkplatz an der Leuchte (Gemarkung Bergen Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats