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Kommunale Nah- und Fernwärmeplanung - Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die kommunale Nah- und Fernwärmeplanung zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die ökologischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Wärmeversorgung in den Stadtteilen zu evaluieren und die Umsetzung der Wärmewende voranzutreiben.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Im Hinblick auf die anstehende Wärmewende im Gebäudebereich und die Novelle des GEG stellt sich die Frage nach ökologisch und kostenmäßig vertretbaren Heizmöglichkeiten.

Mit einem Primärenergiefaktor von 0,29 (Wert von der Mainova Homepage) bietet die Nah- und Fernwärme hierfür eine gute Grundlage. Dies erfordert eine fundierte kommunale Nah- und Fernwärmeplanung.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten:

  1. Welche Gebiete sind im Ortsbezirk 10 bereits an das städtische Nah- und Fernwärmenetz bzw. an Blockheizkraftwerke angeschlossen?
  2. Welche Gebiete sind bereits in Planung?
  3. Bei welchen Gebieten ist es vor 2030 möglich, aber bisher noch nicht geplant?
  4. Ist es im Rahmen der kommunalen Fernwärmeplanung möglich, dezentrale Heizkraftwerke zur Versorgung von Gebieten im Ortsbezirk 10 zu errichten, wo es baulich bspw. aufgrund von zu weiten Entfernungen zu bestehenden Wärmeerzeugern sonst nicht möglich wäre?
  5. Wie unterstützt der Magistrat aktuell bzw. künftig Objekteigentümerinnen und Objekteigentümer mit Anschlussinteresse an das städtische Nah- und Fernwärmenetz, wenn deren Liegenschaft bereits an erschlossene Nah- und Fernwärmegebiete direkt angrenzt (s. Bericht in der Hessenschau vom 22.05.2023)?

Begründung

Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10 Im Hinblick auf die anstehende Wärmewende im Gebäudebereich und die Novelle des GEG stellt sich die Frage nach ökologisch und kostenmäßig vertretbaren Heizmöglichkeiten. Mit einem Primärenergiefaktor von 0,29 (Wert von der Mainova Homepage) bietet die Nah- und Fernwärme hierfür eine gute Grundlage. Dies erfordert eine fundierte kommunale Nah- und Fernwärmeplanung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2023OFOF 623/10Kommunale Nah- und Fernwärmeplanung - Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4041Kommunale Nah- und Fernwärmeplanung - Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10
    Direktanregung
  3. 15. April 2024STST 713Kommunale Nah- und Fernwärmeplanung - Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  4. 17. Juni 2024OFOF 854/10Abwärme von RechenzentrenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. November 2024OMOM 6046Abwärme von RechenzentrenDirektanregung
  6. 7. März 2025Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 334Abwärme von RechenzentrenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 10
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 25 · 05.12.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 26 · 23.01.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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