E-Ladeplätze im öffentlichen Raum
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung von E-Ladeplätzen im öffentlichen Raum nur für den Ladevorgang sicherzustellen. Dies ist besonders in Stadtteilen mit hohem Parkdruck wichtig, um Ladende nicht in Not zu bringen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 11 Tage.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dafür Sorge getragen wird, dass E-Ladeplätze auf Parkflächen im öffentlichen Raum nur für den Ladevorgang und nicht für längeres Parken genutzt werden können.
Begründung
Gerade in Stadtteilen mit besonders hohem Parkdruck wie Bornheim oder Ostend werden häufig über den Ladevorgang hinaus entsprechende Parkplätze als reguläre Parkplätze belegt. Dies kann diejenigen in Not bringen, deren Akku leer ist und geladen werden müsste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2026OFOF 48/4E-Ladeplätze im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 394E-Ladeplätze im öffentlichen RaumDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats