Urbane Seilbahn am „Waldstadion“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 1019/5 vom 16.10.2018
Betreff: Urbane Seilbahn am "Waldstadion" Der Magistrat wird gebeten, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Errichtung eines mehrgeschossigen Parkhauses am "Waldparkplatz" in der Nähe des "Waldstadions" und einer Verbindung desselben mittels einer Seilbahn zur Endhaltestelle der Stadionbahn (Linie 21) zu erstellen.
Begründung: Um den zunehmenden Pendelverkehr zu regeln, bedarf es mehr gut erreichbarer Pkw-Stellplätze vor den Toren der Stadt mit Verbindung zum ÖPNV. Zudem böte ein solches Parkhaus Ersatz für den Parkplatz Isenburger Schneise, zu dessen Aufforstung sich die Stadt verpflichtet hat. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain veröffentlichte unlängst vorbezeichnete Lösungsidee mittels einer urbanen Seilbahn. Da dies ein in Deutschland neues Konzept ist, bedarf es vor dessen Umsetzung einer genauen Abschätzung von Nutzen und Kosten eines solchen Vorhabens, um die Zweckmäßigkeit besser beurteilen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2018OFOF 1019/5Urbane Seilbahn am WaldstadionOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 2. November 2018Sie sind hierOMOM 3920Urbane Seilbahn am „Waldstadion“Direktanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 291Urbane Seilbahn am "Waldstadion"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats