Gehweg Töngesgasse frei halten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Mast für das Straßennamensschild und die Verkehrszeichen in der Töngesgasse zu entfernen oder zu versetzen, um den Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger uneingeschränkt nutzbar zu machen. Dies ist notwendig, um die Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Töngesgasse auf Höhe der Liegenschaft Liebfrauenberg 26 den Mast für das Straßennamensschild und die Verkehrszeichen entweder ganz entfernen oder so versetzen zu lassen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den dortigen Gehweg uneingeschränkt nutzen können. Die Maßnahme soll umgehend umgesetzt werden und nicht erst mit dem ungewissen Beginn weiterer Arbeiten in der Straße.
Begründung
Die absurderweise als Fahrradstraße beschilderte Straße leidet sichtbar unter den Folgen der Verkehrsplanung der Achtzigerjahre. Der alles dominierende Autoverkehr schränkt die Bewegungsfreiheit der anderen Verkehrsteilnehmenden deutlich ein, ein Flanieren oder Überqueren der Straße ist kaum möglich. Die vom Magistrat angekündigten Maßnahmen werden sicherlich deutliche Verbesserungen bringen. In dem beschriebenen Abschnitt besteht jedoch umgehender Handlungsbedarf. Die Absenkung des Bordsteins, die es Rollstuhlfahrenden immerhin ermöglicht, den für sie unpassierbaren Gehweg zu verlassen und die Fahrbahn zu benutzen, ist eine Lösung, die keinen Tag länger hingenommen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2023OFOF 826/1Gehweg Töngesgasse freihaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3915Gehweg Töngesgasse frei haltenDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1698Gehweg Töngesgasse frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats