Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/Zanderstraße
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Speicherstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Speicherstraße: Verkehrssicherheit prüfen und Kurzhaltebedarf ordnen11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parksituation an der Tiefgaragenausfahrt Speicherstraße 4214.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Speicherstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3898 entstanden aus Vorlage: OF 761/1 vom 14.10.2018
Betreff: Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/Zanderstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das bereits installierte akustische Signal für Blinde der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Speicherstraße/Zanderstraße mit einer stärkeren Lautstärke versehen zu lassen, da es momentan zu leise ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2018OFOF 761/1Lautstärke akustisches Signal Lichtzeichenanlage Speicherstraße/ZanderstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3898Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/ZanderstraßeDirektanregung
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 182Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/ZanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats