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Den Bürgersteig an der Friedenskirche mit Pollern absichern

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3880 entstanden aus Vorlage: OF 582/1 vom 25.01.2015

Betreff: Den Bürgersteig an der Friedenskirche mit Pollern absichern Der Magistrat wird aufgefordert, den abgesenkten Bürgersteig vor der Friedenskirche, Frankenallee Nr. 150, mit bei Bedarf herausnehmbaren Pollern abzusichern.

Begründung: Vor der Friedenskirche im Gallus werden immer wieder Fahrzeuge auf dem an dieser Stelle abgesenkten Bürgersteig verbotswidrig geparkt. Um dies zukünftig zu verhindern, sollte diese Stelle abgepollert werden. Es sind dabei Poller zu verwenden, die mittels eines Vierkantschlüssels auch wieder leicht zu entfernen sind, da der Platz auch immer wieder für Veranstaltungen genutzt wird und dann frei sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2015OFOF 582/1Den Bürgersteig an der Friedenskirche mit Pollern absichern!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. Februar 2015Sie sind hier
    OMOM 3880Den Bürgersteig an der Friedenskirche mit Pollern absichern
    Direktanregung
  3. 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 636Den Bürgersteig an der Friedenskirche mit Pollern absichernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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