Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2010, OM 3869 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 04.01.2010
Betreff: Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gebeten, die illegale Parkmöglichkeit auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße, am Ende des Behördenzentrums, durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch Setzen geeigneter Pfosten, unmöglich zu machen.
Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, sodass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010OFOF 587/1Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2010Sie sind hierOMOM 3869Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!Direktanregung
- 25. März 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 436Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats