Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!

Vorlagentyp: OM
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2010, OM 3869 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 04.01.2010

Betreff: Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gebeten, die illegale Parkmöglichkeit auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße, am Ende des Behördenzentrums, durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch Setzen geeigneter Pfosten, unmöglich zu machen.

Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, sodass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2010OFOF 587/1Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2010Sie sind hier
    OMOM 3869Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!
    Direktanregung
  3. 25. März 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 436Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen