Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die illegale Parkmöglichkeit durch bauliche Maßnahmen unmöglich zu machen; z.B. durch Setzung geeigneter Pfosten. Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, so dass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2010, OF 587/1
Betreff: Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die illegale Parkmöglichkeit durch bauliche Maßnahmen unmöglich zu machen; z.B. durch Setzung geeigneter Pfosten.
Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, so dass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010Sie sind hierOFOF 587/1Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2010OMOM 3869Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!Direktanregung
- 25. März 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 436Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme