Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße
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Hainstraße Die An- und Ablieferung der ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dies ist aber ungehindert nicht möglich.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3856 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 26.01.2015
Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dies ist aber ungehindert nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstraße von der Ecke Unterer Kalbacher Weg bis zur betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann, sodass auch Lkws ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015OFOF 746/10Kurzzeitparkzone in der Bonameser HainstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2015Sie sind hierOMOM 3856Kurzzeitparkzone in der Bonameser HainstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 715Kurzzeitparkzone in der Bonameser HainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats