Falschparker bei Verhinderung von FES-Müllabfuhren zur Kasse bitten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für zusätzliche Müllabfuhren, die durch Falschparker verursacht werden, den Falschparkern anzulasten. Dies soll dazu führen, dass die Anwohner nicht mehr für die Zusatzkosten aufkommen müssen und die Falschparker durch finanzielle Konsequenzen lernen, korrekt zu parken.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Kann der Müll durch falsch geparkte Autos von der FES nicht abgeholt werden, bleibt er zunächst liegen. Die FES schreibt in diesem Fall das Kennzeichen des falsch geparkten Pkws auf, wird aber nicht weiter tätig. Die Dokumentation des Kennzeichens dient der FES lediglich als Nachweis gegenüber den Anwohnern, warum der Müll nicht abgeholt werden konnte. Bisher müssen die Anwohner dann die FES ein weiteres Mal rufen und die Kosten der Zusatzleerung bezahlen. Das Kennzeichen des Falschparkers ist der FES wohl bekannt. Es wird aber aus Datenschutzgründen den Anwohnern, bei denen der Müll nicht abgeholt wurde, nicht mitgeteilt. Die Anwohner können den Falschparker somit nicht anzeigen und diesen für die Zusatzkosten in Regress nehmen. Die FES selbst zeigt die Falschparker nicht an und klagt bei diesen auch nicht die Zusatzkosten einer Zusatzleerung ein. Den Schaden haben die Anwohner zu tragen, obwohl sie nichts dafür können, dass ein Falschparker die Abfuhr ihres Mülls verhindert hat. Der verantwortliche Falschparker wird mangels Kontrollen seitens der Stadt oftmals noch nicht einmal mit einem Strafmandat belastet. Dieses Vorgehen zulasten der Bürger kann nicht richtig sein.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der FES zu vereinbaren, die durch Falschparker verursachten Kosten der Zusatzmüllabfuhren den Falschparkern zu belasten und nicht mehr den Anwohnern. Die FES soll entweder den Falschparker selbst anzeigen (durch Weitergabe an das Ordnungsamt) und die Zusatzkosten einer weiteren Müllabholung bei ihm direkt einfordern bzw. gegebenenfalls einklagenoder zumindest das Kennzeichen des Falschparkers den Anwohnern mitteilen, damit diese den Falschparker anzeigen und die Zusatzkosten bei ihm eintreiben können. Als Zeuge vor Gericht würde dann die FES auftreten.
Begründung
Durch falsch geparkte Autos kann der Müll oftmals nicht abgeholt werden, was zu jährlichen Zusatzkosten von mehreren Tausend Euro für die Anwohner führen kann. Die Kennzeichen der Falschparker sind der FES bekannt. Sie werden aber nicht für eine Anzeige und Einholung der durch sie verursachten Zusatzkosten verwendet. Der Datenschutz schützt in diesem Fall die Falschparker. Der Datenschutz an sich hat seine Berechtigung, er darf aber niemals nur Täterschutz sein. Die Kosten der zusätzlich anberaumten Müllabfuhren haben die Falschparker verursacht und nicht die Bürger. Wenn die Halter der falsch geparkten Autos die Zusatzleerungskosten zahlen müssten, würde auch gewährleistet werden, dass sie beim nächsten Mal nicht wieder falsch parken, sondern durch ihr Fehlverhalten lernen. Ansonsten würde nie ein Lerneffekt und eine Verbesserung der Situation eintreten. Wenn der Müll wegen Falschparkern nicht abgeholt werden kann, dann muss es eigentlich das Problem der FES sein, Abhilfe zu schaffen und dafür zu sorgen, dass der Müllabfuhrauftrag erfüllt wird. Bei den Falschparkern handelt es sich zumeist entweder um Gäste oder um Anwohner anderer Straßen. Dieses Problem sollte nicht auf die Bürger abgewälzt werden, sondern die FES sollte bürgerorientiert ihren Dienst verrichten und Probleme bei der Abfuhr beseitigen lassen. Wenn der Müllwagen schon nicht durchkommt, dann kommt die Feuerwehr oder ein Krankenwagen auch nicht durch, was im Katastrophenfall sogar Leben kosten kann. D. h. die Falschparker sind nicht nur ein Problem, durch das der Müll nicht abgeholt werden kann, sie können im schlimmsten Fall auch Leben gefährden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2023OFOF 749/6Falschparker bei Verhinderung von FES-Müllabfuhren zur Kasse bittenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2023Sie sind hierOMOM 3839Falschparker bei Verhinderung von FES-Müllabfuhren zur Kasse bittenDirektanregung
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1362Falschparker bei Verhinderung von FES-Müllabfuhren zur Kasse bittenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats