Neupflanzung von Bäumen in der Straße Am Selzerbrunnen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3831 entstanden aus Vorlage: OF 1358/6 vom 21.12.2009
Betreff: Neupflanzung von Bäumen in der Straße Am Selzerbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingegangenen Bäume in der Straße Am Selzerbrunnen im Abschnitt zwischen Oeserstraße und Heusingerstraße zu ersetzen. Die neu angepflanzten Bäume sind vor Beschädigungen durch parkende Autos zu schützen.
Begründung: In der Straßenallee sind durch die fehlenden Bäume größere Lücken entstanden, die Autos zum Parken nutzen. An den Pflanzstellen ist die Erde durch die Fahrzeuge so verdichtet, dass tiefe Löcher entstanden sind, die eine Unfallgefahr darstellen. Daher ist eine Neupflanzung geboten. Bei einer Neuanpflanzung muss ein verbesserter Schutz für die Bäume angebracht werden, um sie vor den parkenden Autos zu schützen. Die bisherigen Rohrbogen rechts und links der Bäume bieten keinen ausreichenden Schutz und werden öfters beschädigt und umgefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2009OFOF 1358/6Neupflanzung von Bäumen in der Straße Am SelzerbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010Sie sind hierOMOM 3831Neupflanzung von Bäumen in der Straße Am SelzerbrunnenDirektanregung
- 16. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 350Neupflanzung von Bäumen in der Straße Am SelzerbrunnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats