Transparenz beim vorhandenen Budget für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, dem Ortsbeirat eine regelmäßige Übersicht über die verfügbaren Budgetmittel und die Ausgaben zu gewähren. Dies soll sicherstellen, dass auch weniger erfahrene Mitglieder des Ortsbeirates die finanziellen Angelegenheiten besser verstehen können.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat regelmäßig, beispielsweise dreimal jährlich, eine Übersicht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, welche Budgetmittel dem Ortsbeirat aktuell noch zur Verfügung stehen und was in jüngster Zeit verausgabt wurde. Dabei ist es wünschenswert, dass durch die Form selbst oder geeignete Erläuterungen auch Personen, die im Umgang mit öffentlichen Haushalten ungeübt sind, verstehen können, was gemeint ist.
Begründung
Das Budget des Ortsbeirates ist in jüngster Zeit wieder in den Blickpunkt gerückt, nachdem mitgeteilt wurde, dass es im Minus ist. Neben einer einmaligen, vertiefenden Erklärung ist es wünschenswert, dass regelmäßige Darstellungen so verfasst sind, dass auch Ortsbeiratsmitglieder, die sich nicht regelmäßig mit solchen Fragen beschäftigen, einen Durchblick erhalten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2026OFOF 30/4Transparenz beim vorhandenen Budget für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 379Transparenz beim vorhandenen Budget für OrtsbeiräteDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats