Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Neugestaltung des Brückenspielplatzes unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung und der Bedürfnisse von Kindern und Anwohnern durchzuführen. Ziel ist es, den Spielplatz attraktiv und nutzbar zu gestalten, insbesondere für ältere Kinder und Menschen mit Behinderungen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Bürgerbeteiligung und Planung zur Neugestaltung des Brückenspielplatzes folgende Punkte zu beachten:
- Bei der Bürgerbeteiligung werden auch die Schulen, Kindertagesstätten und Jugendhilfeträger aus der Umgebung einbezogen. Sie sind insbesondere einzeln anzuschreiben.
- Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere Ortstermine und Veranstaltungen, werden mehrere Wochen zuvor öffentlich angekündigt. Der Ortsbeirat 5 und die Kinderbeauftragten des Frankfurter Südens werden über den Ortsvorsteher informiert.
- Das auf der Fläche befindliche Spielhaus der Elterninitiative E.I.S. bleibt bestehen. Sollte es während der Umgestaltung temporär nicht nutzbar sein, wird für diese Zeiträume Ersatz, z. B. in Form von Containern, geschaffen.
- Die Umgestaltung des Brückenspielplatzes wird derart durchgeführt, dass jeweils Teilbereiche des Spielplatzes während der Umgestaltung nutzbar bleiben.
- Bei der Auswahl der Spielgeräte wird darauf geachtet, dass auch Geräte für ältere Kinder bzw. Heranwachsende installiert werden. Weiterhin sollen auch inklusive Spielgeräte, wie z. B. ein Rollikarussel , installiert werden.
- Es soll eine Lösung gefunden werden, um den Bolzplatz auf nachbarschaftsverträgliche Weise nutzbar zu machen.
Begründung
Es ist sehr erfreulich, dass für die längst überfällige Neugestaltung des Brückenspielplatzes ein hohes Budget zur Verfügung gestellt wurde und auch, dass diese unter Kinderbeteiligung ablaufen soll. Der Ortsbeirat 5 ergreift die Gelegenheit, um frühzeitig auf Aspekte hinzuweisen, die aus seiner Sicht bei der Bürgerbeteiligung, Planung und Umbauphase zu beachten sind. Die seit 1973 bestehende gemeinnützige Elterninitiative Sachsenhausen e. V. (E.I.S.) betreibt das Spielhaus am Brückenspielplatz. Sie leistet eine großartige Arbeit, bietet ein günstiges Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsbetreuung an. Angesichts des Betreuungsplatzmangels ist die E.I.S. unverzichtbar. Das E.I.S.-Spielhaus muss unbedingt bestehen bleiben. Im Falle einer nicht vorhandenen oder eingeschränkten Nutzbarkeit während der Umgestaltung ist Ersatz in Form von Containern zu schaffen. Auch eine monatelange komplette Sperrung des Spielplatzes, auf dem sich bei gutem Wetter nachmittags oft Hunderte von Kindern mit oder ohne Eltern aufhalten, ist nicht denkbar. Deswegen muss alles darangesetzt werden, während Teilbereiche des Spielplatzes saniert werden, andere Bereiche offenzulassen. Der Brückenspielplatz ist wie viele andere Frankfurter Spielplätze für ältere Kinder und Heranwachsende nicht sehr attraktiv. Es müssen mehr Spielmöglichkeiten für Schulkinder geschaffen werden. Der Bolzplatz soll anwohnerfreundlich mit einem angemessenen Lärmschutz wieder vollständig nutzbar gemacht werden. Gleiches gilt für Inklusion. Bisher ist der Brückenspielplatz für behinderte Kinder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Inklusive Spielgeräte, wie z. B. ein Rollikarussel, sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Dass dieses Projekt mit Kinderbeteiligung stattfinden soll, ist sehr lobenswert. Eine Kinderbeteiligung nach dem "Zufallsprinzip" führte jedoch zu Zweifeln, ob die Kinderbeteiligung zu den Zeiten stattfindet, an denen der Spielplatz von verschiedenen Altersstufen hochfrequentiert wird. Deswegen sollten die anliegenden Schulen und Kindertagesstätten in die Beteiligung eingebunden werden, damit sich diese, zum Beispiel in Form von Arbeitsgruppen, beteiligen können. Ferner sollten Termine rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2023OFOF 694/5Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2023Sie sind hierOMOM 3783Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführenDirektanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1396Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats