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Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführen

Vorlagentyp: OFSPD
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Die Umgestaltung des Brückenspielplatzes soll unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung und der Bedürfnisse der Kinder erfolgen. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der örtlichen Schulen und Kindertagesstätten sowie auf die Schaffung inklusiver Spielgeräte gelegt. Eine frühzeitige Kommunikation und Planung sind erforderlich, um die Attraktivität und Nutzbarkeit des Spielplatzes zu gewährleisten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat bei der Bürgerbeteiligung und Planung zur Neugestaltung des Brückenspielplatzes folgende Punkte zu beachten:

  1. Bei der Bürgerbeteiligung werden auch die Schulen, Kindertagesstätten, Jugendhilfeträger aus der Umgebung einbezogen. Sie sind insbesondere einzeln anzuschreiben.
  2. Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere vor Ort Termine und Veranstaltungen, werden mehrere Wochen zuvor öffentlich angekündigt. Der Ortsbeirat 5 und die Kinderbeauftragten des Frankfurter Südens werden über den Ortsvorsteher informiert.
  3. Das auf der Fläche befindliche Spielhaus der Elterninitiative E.I.S. bleibt bestehen. Sollte es während der Umgestaltung temporär nicht nutzbar sein, wird für diese Zeiträume Ersatz z.B. in Form von Containern geschaffen.
  4. Die Umgestaltung des Brückenspielplatzes wird derart durchgeführt, dass jeweils Teilbereiche des Spielplatzes während der Umgestaltung nutzbar bleiben.
  5. Bei der Auswahl der Spielgeräte wird darauf geachtet, dass auch Geräte für ältere Kinder bzw. Heranwachsende installiert werden. Weiterhin sollen auch inklusive Spielgeräte wie z.B. ein Rollikarussel installiert werden.
  6. Es soll eine Lösung gefunden werden, um den Bolzplatz auf nachbarschaftsverträgliche Weise nutzbar zu machen.

Begründung

Es ist sehr erfreulich, dass für die längst überfällige Neugestaltung des Brückenspielplatzes ein hohes Budget zur Verfügung gestellt wurde und auch, dass dies unter Kinderbeteiligung ablaufen soll. Der Ortsbeirat 5 ergreift die Gelegenheit, um frühzeitig auf Aspekte hinzuweisen, die aus seiner Sicht bei der Bürgerbeteiligung, Planung und Umbauphase zu beachten sind. Die seit 1973 bestehende gemeinnützige Elterninitiative Sachsenhausen e.V. (E.I.S.) betreibt das Spielhaus am Brückenspielplatz. Sie leistet eine großartige Arbeit, bietet ein günstiges Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsbetreuung an. Angesichts des Betreuungsplatzmangels ist die E.I.S. unverzichtbar. Das E.I.S. Spielhaus muss unbedingt bestehen bleiben. Im Falle einer nicht vorhandenen oder eingeschränkten Nutzbarkeit während der Umgestaltung ist Ersatz in Form von Containern zu schaffen. Auch eine monatelange komplette Sperrung des Spielplatzes, auf dem sich bei gutem Wetter nachmittags oft hunderte von Kindern mit oder ohne Eltern aufhalten, ist nicht denkbar. Deswegen muss alles darangesetzt werden, während Teilbereiche des Spielplatzes saniert werden, andere Bereiche offen zu lassen. Der Brückenspielplatz ist wie viele andere Frankfurter Spielplätze für ältere Kinder und Heranwachsende nicht sehr attraktiv. Es müssen mehr Spielmöglichkeiten für Schulkinder geschaffen werden. Der Bolzplatz soll anwohnerfreundlich mit einem angemessenen Lärmschutz wieder vollständig nutzbar gemacht werden. Gleiches gilt für Inklusion. Bisher ist der Brückenspielplatz für behinderte Kinder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Inklusive Spielgeräte wie z.B. ein Rollikarussel sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Dass dieses Projekt mit Kinderbeteiligung stattfinden soll, ist sehr lobenswert. Eine Kinderbeteiligung nach dem "Zufallsprinzip" führte jedoch zu Zweifeln, ob die Kinderbeteiligung zu den Zeiten stattfindet, an denen der Spielplatz von verschiedenen Altersstufen hochfrequentiert wird. Deswegen sollten die anliegenden Schulen und Kindertagesstätten in die Beteiligung eingebunden werden, damit sich diese zum Beispiel in Form von Arbeitsgruppen beteiligen können. Ferner sollten Termine rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2023Sie sind hier
    OFOF 694/5Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. März 2023OMOM 3783Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführenDirektanregung
  3. 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1396Umgestaltung des Brückenspielplatzes auf verträgliche Weise durchführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 19 · 24.03.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3783 2023 Die Vorlage OF 694/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

Mitdiskutieren

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