Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf den Parkplätzen an der Leipziger Straße zu sanieren, da einige Steine locker sind und Unfallgefahren bergen. Eine Sanierung wird erwartet, um die Sicherheit der Parkplätze zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Leipziger Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?17.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf den Parkplätzen an der Leipziger Straße zu sanieren.
Begründung
Es gibt auf der Leipziger Straße einige mit Kopfsteinen gepflasterte Parkbuchten und häufig sind Steine locker bzw. stehen hinaus, was Unfallgefahren birgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 612/2Pflastersteine Parkplätze Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2023Sie sind hierOMOM 3711Pflastersteine Parkplätze Leipziger StraßeDirektanregung
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1324Pflastersteine Parkplätze Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats