Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 beheben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Mangel an Kinderärzten im Ortsbezirk 5 zu beheben. Dies ist notwendig, da die gesundheitliche Versorgung des Nachwuchses in Gefahr ist und viele Eltern erwägen, wegzuziehen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Mangel an Kinderärzten im Ortsbezirk 5 behoben wird. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen und diese zu bitten, auf ihre zugelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte einzuwirken, ggf. auch durch die Setzung von finanziellen Anreizen oder Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, so dass die kinder- und jugendärztliche Versorgung im Ortsbezirk 5 gewährleistet wird.
Begründung
Wie auch in anderen Frankfurter Ortsbezirken verschlechtert sich die Versorgung mit Kinderärztinnen und Kinderärzten auch im Ortsbezirk 5 zusehends. Eltern berichten, dass sie keinen Kinderarzt finden und erwägen wegzuziehen. Immer mehr Eltern erkundigen sich nach Lösungsmöglichkeiten für den enormen Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5. Die Arztsuche wird zum bestimmenden Thema für viele junge Familien. Die gesundheitliche Versorgung des Nachwuchses muss gesichert sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023OFOF 679/5Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3632Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenDirektanregung
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1525Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53-2