Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 beheben
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt den Mangel an Kinderärzten im Ortsbezirk 5 an und betont die Wichtigkeit der wohnortnahen medizinischen Versorgung. Es wird auf die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung hingewiesen, die die Zulassungen regelt und die Versorgung sicherstellt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Gesundheitsamt teilt die Auffassung des Ortsbeirates, dass die wohnortnahe kinder- wie auch hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist.
Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte wird durch die Kassenärztliche Vereinigung geregelt, die die Versorgung der Versicherten sicherstellt und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür übernimmt, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat zuletzt im Frühjahr 2023 einen Brief an die Kassenärztliche Vereinigung gerichtet, ist hierzu jedoch bereits seit Jahren in regelmäßigem Austausch.
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet auf ihrer Webseite auch den Service einer Suchfunktion: Unter dem Link https://arztsuchehessen.de/ besteht die Möglichkeit, nach Regionen zu filtern und sich die entsprechenden verzeichneten Praxen anzeigen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023OFOF 679/5Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. Februar 2023OMOM 3632Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenDirektanregung
- 14. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1525Kinderärztemangel im Ortsbezirk 5 behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab