Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger
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Titusstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
- Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Titusstraße/Tiberiusstraße13.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Titusstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3629 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 20.10.2014
Betreff: Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße die Grünphase für die Fußgänger über die Titusstraße (erster Übergang aus Richtung Nordwestzentum) zeitlich verlängert wird.
Begründung: Die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger am ersten Übergang aus Richtung Nordwestzentum ist rund 8 Sekunden lang. Diese kurze Zeit der Grünphase wird insbesondere von älteren und behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern als viel zu kurz empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2014OFOF 537/8Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für FußgängerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. November 2014Sie sind hierOMOM 3629Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für FußgängerDirektanregung
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 10Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für FußgängerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats