Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 29.08.2011
Betreff: Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, das verkehrswidrige Parken auf dem Marktplatz in Unterliederbach mit regelmäßigen Kontrollen zu unterbinden.
Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge auf dem Unterliederbacher Marktplatz parken, obgleich die Beschilderung einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Die vorhandenen Poller werden abmontiert und der Marktplatz befahren. Daher sollte der Magistrat hier regelmäßig kontrollieren, damit sich dieses Verhalten nicht verfestigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2011OFOF 127/6Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2011Sie sind hierOMOM 361Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzDirektanregung
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1228Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats