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Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz

Vorlagentyp: OFGRÜNE
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

kein Parkplatz Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit regelmäßigen Kontrollen das verkehrswidrige Parken auf dem Marktplatz in Unterliederbach zu unterbinden. Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge auf dem Unterliederbacher Marktplatz parken, obgleich die Beschilderung einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Die vorhandenen Poller werden abmontiert und der Marktplatz befahren. Daher sollte der Magistrat hier regelmäßig kontrollieren, damit sich dieses Verhalten nicht verfestigt.

Inhalt

Antrag vom 29.08.2011, OF 127/6

Betreff: Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit regelmäßigen Kontrollen das verkehrswidrige Parken auf dem Marktplatz in Unterliederbach zu unterbinden.

Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge auf dem Unterliederbacher Marktplatz parken, obgleich die Beschilderung einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Die vorhandenen Poller werden abmontiert und der Marktplatz befahren. Daher sollte der Magistrat hier regelmäßig kontrollieren, damit sich dieses Verhalten nicht verfestigt.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2011Sie sind hier
    OFOF 127/6Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2011OMOM 361Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzDirektanregung
  3. 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1228Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 4 · 13.09.2011
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 361 2011 Die Vorlage OF 127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen