Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
kein Parkplatz Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit regelmäßigen Kontrollen das verkehrswidrige Parken auf dem Marktplatz in Unterliederbach zu unterbinden. Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge auf dem Unterliederbacher Marktplatz parken, obgleich die Beschilderung einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Die vorhandenen Poller werden abmontiert und der Marktplatz befahren. Daher sollte der Magistrat hier regelmäßig kontrollieren, damit sich dieses Verhalten nicht verfestigt.
Inhalt
Antrag vom 29.08.2011, OF 127/6
Betreff: Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein Parkplatz Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit regelmäßigen Kontrollen das verkehrswidrige Parken auf dem Marktplatz in Unterliederbach zu unterbinden.
Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Fahrzeuge auf dem Unterliederbacher Marktplatz parken, obgleich die Beschilderung einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Die vorhandenen Poller werden abmontiert und der Marktplatz befahren. Daher sollte der Magistrat hier regelmäßig kontrollieren, damit sich dieses Verhalten nicht verfestigt.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2011Sie sind hierOFOF 127/6Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2011OMOM 361Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzDirektanregung
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1228Der Unterliederbacher Marktplatz ist kein ParkplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme